Jetzt Hüpfburg für den Schulanfang 2026-
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen dem Vermieter (hier Sprungfreunde GbR) und dem Mieter über die Anmietung von Hüpfburgen und Zubehör. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Mietvertrag kommt nur zustande durch schriftliche Bestätigung der Buchung (per E-Mail) und die Zahlung des Mietpreises.
3. Mietgegenstand
Der Mietgegenstand (z.B. Hüpfburg inkl. Zubehör wie Gebläse, Befestigungsmaterial, Unterlegplane) bleibt Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen.
4. Mietdauer
Die Mietdauer richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag (z. B. Tagesmiete, Wochenende). Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
5. Kaution
Bei Übergabe wird eine Kaution in Höhe von 200 € erhoben. Die Kaution dient der Absicherung von Schäden, Verlusten oder verspäteter Rückgabe. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution unverzüglich (spätestens nach 14 Tagen) zurückerstattet.
7. Rücktritt / Stornierung
Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter vor, vom Vertrag zurückzutreten.
Rücktritt/Stornierung durch den Mieter:
bis 3 Monate vor Mietbeginn: kostenfrei
bis 2 Monate vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
kürzer als 2 Monate vor Mietbeginn: voller Mietpreis
Wir wissen, dass das Leben manchmal unvorhersehbar ist. Sollte es aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit, Trauerfall, schlechtes Wetter o. Ä.) kurzfristig nicht möglich sein, die Hüpfburg wie geplant zu nutzen, bleibt eine vertragliche Stornierung zwar ausgeschlossen. Dennoch bitten wir Sie, sich in einem solchen Fall bei uns zu melden – wir sind stets bemüht, gemeinsam eine faire und kulante Lösung zu finden.
Durch den Vermieter:
Der Vermieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund (z. B. extreme Wetterlage, höhere Gewalt, Sicherheitsrisiken, Ausfall der Hüpfburg) vom Vertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet.
8. Nutzung, Transport & Pflichten des Mieters
Transport
Abholung und Rückgabe erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, durch den Mieter. Für den Transport sind ein ausreichend großes Fahrzeug (z. B. Kombi, Van oder Anhänger) sowie Hilfsmittel wie Sackkarre erforderlich. Das Packmaß der Mietsache ist im Vorfeld zu beachten. Die Abholung sollte durch mindestens zwei volljährige Personen erfolgen. Der Mieter trägt die Verantwortung für sicheren Transport und Ladungssicherung.
Aufbau & Abbau
Der Aufbau und Abbau der Hüpfburg sollte nur durch mindestens zwei volljährige Personen erfolgen. Die Hüpfburg ist ausschließlich auf ebenem Untergrund mit Unterlegplane zu betreiben. Alle Befestigungspunkte (Heringe, Sandsäcke o. ä.) müssen während des Betriebs ordnungsgemäß gesichert sein. Das Gebläse darf während des Betriebs nicht abgedeckt oder von der Stromversorgung getrennt werden.
Betrieb & Aufsicht
Die Hüpfburg darf nur unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person genutzt werden.
Kinder sollten in der Regel ab einem Alter von 3 Jahren eine Hüpfburg benutzen dürfen.
Bei starkem Wind (ab ca. 38 km/h = Windstärke 5), Regen oder Gewitter ist der Betrieb sofort einzustellen, die Hüpfburg zu entleeren und zu sichern, alle elektrische Geräte sind unverzüglich vom Strom zu trennen.
Schuhe, Speisen, Getränke, spitze Gegenstände, Glasflaschen und Haustiere usw. sind auf der Hüpfburg verboten.
Falls ein Defekt an den Geräten auftritt, ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und das Gerät stillzulegen. Eigenmächtige Reparaturen sind verboten.
Die maximale Anzahl und das maximale Gewicht der Nutzer (laut Herstellerangaben) sind strikt einzuhalten.
9. Haftungsausschluss für die Vermietung
Nutzung auf eigene Gefahr
Die Benutzung der Hüpfburg erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters und der teilnehmenden Personen. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Hüpfburg entstehen.
Aufsichtspflicht
Der Mieter verpflichtet sich, während der gesamten Mietdauer eine geeignete Aufsichtsperson bereitzustellen, die die Benutzung der Hüpfburg überwacht. Kinder dürfen die Hüpfburg nur unter Aufsicht benutzen.
Sicherheitshinweise
Keine spitzen oder scharfen Gegenstände in der Hüpfburg.
Schuhe, Brillen, Schmuck und andere gefährliche Gegenstände sind vor Nutzung abzulegen.
Essen, Trinken und Kaugummi sind in der Hüpfburg verboten.
Die Hüpfburg darf nur mit der vereinbarten maximalen Personenzahl gleichzeitig benutzt werden.
Bei Regen, starkem Wind oder unsicheren Wetterbedingungen darf die Hüpfburg nicht genutzt werden.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung, fehlende Aufsicht oder Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise entstehen. Eventuelle Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten gehen zu Lasten des Mieters.
Haftungsausschluss des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für:
Unfälle, Verletzungen oder Schäden, die bei der Nutzung der Hüpfburg entstehen,
Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Wetter, Stromausfall),
unsachgemäße Handhabung oder Aufstellung durch den Mieter,
Schäden, Verluste oder Unfälle, die im Zusammenhang mit der Übergabe, Übernahme, dem Transport oder der Rückgabe der Hüpfburg sowie des gemieteten Zubehörs und sonstigen Materials entstehen.
Anerkennung
Mit Unterzeichnung des Mietvertrags erkennt der Mieter diesen Haftungsausschluss vollumfänglich an und bestätigt, die Sicherheitshinweise gelesen und verstanden zu haben.
10. Übergabe & Rückgabe
Die Hüpfburg wird in sauberem, funktionsfähigem Zustand übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg gereinigt und vollständig zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung werden Reinigungskosten in Höhe von 50€ berechnet bzw. von der Kaution abgezogen.
11. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Leipzig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.